Mini GmbH

Schon seit 2008 ist die  Unternehmergesellschaft in vieler Munde. Beschränkte Haftung bei  kleiner Stammeinlage ab  einem Euro sowie noch dazu im deutschen Gesetz verwurzelt – die Mini-GmbH beinhaltet viele Vorteile!

 

Und in Folge dessen hat diese Unternehmergesellschaft der Englischen Limited in der Beliebtheit einiger Firmengründer ein Stück weit den Rang abgelaufen. Jedoch ist diese Entwicklung zur Mini-GmbH begründet?

 

An diesem Punkt  die relevantesten Daten zur Mini-GmbH, mit der man als „UG (haftungsbeschränkt)“ firmiert: Bei  Unternehmensgründung der Mini-GmbH beträgt das Stammkapital wenigstens einen Euro. Nichtsdestotrotz muss ein Jeder bei der Mini-GmbH Rücklagen bilden, solange bis man das Stammkapital einer  GmbH, somit 25.000 Euro, zurückgelegt hat. Erst an diesem Punkt bekommt die Unternehmergesellschaft den Status einer  GmbH. Genauso wie bei einer  GmbH gehen Gründer auch bei dieser Gründung einer Mini-GmbH zum Notar, weil lediglich jener das Musterprotokoll ausfüllen darf. Für den Fall, dass ein Musterprotokoll eingesetzt werden soll, ist eine Anzahl der Gesellschafter bei einer Minigesellschaft auf maximal drei eingeschränkt.

Mini-GmbH oder doch Englische Limited?

 

Ganz so problemlos wie bei einer Ltd funktioniert die Unternehmensgründung einer Mini-GmbH folglich nicht. Manche Gründer geben in Folge dessen fortwährend noch einer Englischen Ltd den Vorzug vor der Unternehmergesellschaft. Ist eine Mini-GmbH wirklich für Sie die geeignete Gesellschaftsform? Informieren Sie sich auf der Website foerderland.de über alle Vor- und auch Nachteile bei der Gründung einer Mini-GmbH.